Allgemeine Geschäftsbedingungen

ALLGEMEINE GESCHÄFTSbedingungen

Alle Lieferungen und Leistungen erfolgen auf Grund unserer nachstehenden Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen, auch wenn wir im Einzelfall nicht besonders auf sie Bezug nehmen. Spätestens mit Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen.

Entgegenstehende oder von unseren Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen abweichende Bedingungen des Käufers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich und schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.
Unsere Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen abweichender Bedingungen des Käufers die Lieferungen dem Käufer vorbehaltlos ausführen.

1.       Auftragsannahme

Unsere Angebote sind stets unverbindlich. Aufträge, auch wenn sie durch unsere Beauftragten im Außendienst übermittelt werden, gelten erst nach unserer schriftlichen Bestätigung und in deren Umfang als angenommen, sofern nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart worden ist. Unsere Außendienstmitarbeiter sind nicht befugt, mündliche oder schriftliche Nebenabreden zu treffen. Werden solche Abreden trotzdem getroffen, erhalten sie erst dann Gültigkeit, wenn sie durch uns schriftlich bestätigt worden sind.

2.       Nichtabnahme

Bei Nichtabnahme der gekauften Ware durch den Besteller sind wir berechtigt, nach angemessener Nachfristsetzung vom Vertrag zurückzutreten, oder Schadenersatz statt Erfüllung zu verlangen.
Im letzteren Fall sind wir berechtigt, entweder Ersatz des tatsächlichen  Schadens oder ohne Nachweis 25% des Bestellpreises ohne Abzüge zu verlangen.
Der Nachweis, daß uns ein niedriger oder überhaupt kein Schaden entstanden ist, bleibt dem Käufer ausdrücklich vorbehalten.

3.       Mängelrügen

Offensichtliche Mängel müssen innerhalb von 2 Tagen nach Lieferung geltend gemacht werden.
Zunächst nicht erkennbare Mängel sind unverzüglich nach Kenntniserlangung zu melden.
Mängelrügen die später geltend gemacht werden, können nicht anerkannt werden.
Die Rückgabe bemängelter Artikel ist mit uns abzusprechen.
Wir veranlassen gegebenenfalls eine kostenfreie Abholung.
Unfreie Rücksendungen werden nicht angenommen !

4.       Zurückbehaltungsrecht

Der Besteller ist nur dann berechtigt, Zahlungen wegen Mängelrügen zurückzubehalten, wenn die zurückbehaltene Zahlung in einem angemessenen Verhältnis zu den geltend gemachten Mängeln steht.

5.       Lieferfrist und Rücktrittsrecht

Falls die Lieferfirma die vereinbarte Lieferfrist nicht einhalten kann, hat der Besteller eine angemessene Nachfrist, beginnend vom Tag der schriftlichen Inverzugsetzung durch den Besteller zu gewähren und kann Rechte aus diesem Vertrag erst nach Ablauf der Nachfrist geltend machen. Dies gilt nicht, wenn auf Seiten der Lieferfirma Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Störungen im Geschäftsbereich, insbesondere Arbeitsausstände und Aussperrungen, sowie andere Fälle höherer Gewalt, sowohl bei der Lieferfirma als auch bei deren Vorlieferanten, verlängern die Lieferfrist entsprechend.
Der Besteller ist in diesen Fällen zum Rücktritt nur berechtigt, wenn er nach Ablauf der vereinbarten Lieferfrist die Lieferung schriftlich anmahnt und diese nicht innerhalb von 8 Wochen nach Eingang des Mahnschreibens erfolgt.
Ein Schadensersatzanspruch des Bestellers entsteht in diesem Fall nicht.

Der Lieferfirma steht ein Rücktrittsrecht zu, wenn der Besteller über die seiner Kreditwürdigkeit bedingenden Tatsachen unrichtige Angaben gemacht hat, oder seine Zahlungen einstellt oder über sein Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt wurde.
Die Lieferfirma ist auch dann zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn ihr Umstände bekannt werden, die die ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrages durch den Besteller ausschließen oder verzögern.

6.       Lieferung

Die Lieferung erfolgt auf Kosten und Gefahr des Kunden, auch bei Überbringung durch unseren Beauftragten.
Die Gefahr geht spätestens mit der Absendung der Lieferteile auf den Besteller über und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen.
Die Verpackung wird zum Selbstkostenpreis berechnet und von uns nicht übernommen.

7.       Preise

Die Preise verstehen sich für Lieferung ab Werk.
Preisänderungen bedingt durch veränderte Rohstoffpreise und Löhne bleiben ausdrücklich vorbehalten, wobei jedoch Änderungen des Preisgefüges bis zur Lieferung oder Leistung uns zur Preisänderung nur dann berechtigen, wenn zwischen Vertragsabschluß und Lieferung mehr als 4 Monate vergangen sind.
Es ist deswegen vereinbart, daß jeweils am Tag der Lieferung gültige Listenpreise zur Abrechnung gelangen, wenn zwischen Vertragsabschluß und Lieferung mehr als 4 Monate vergangen sind. Der Käufer verzichtet auf Offenlegung der jeweiligen Kostenfaktoren.
Die Mehrwertsteuer wird in der gesetzlichen Höhe gesondert in Rechnung gestellt.

8.       Gewährleistung

Für berechtigte Sachmängel haftet die Lieferfirma wie folgt:
Alle Produkte die innerhalb der Gewährleistungsfrist einen Sachmangel aufweisen, sind nach Wahl der Lieferfirma unentgeltlich nachzubessern oder neu zu erbringen, sofern die Ursache des Sachmangels bereits im Zeitpunkt des Gefahrenübergangs vorlag.
Sachmängel verjähren nach 12 Monaten.
Die Frist beginnt mit dem Gefahrübergang.
Vorstehende Fristen gelten nicht, soweit das Gesetz längere Fristen vorschreibt.

9.       Schadenersatzansprüche

Schadenersatzansprüche des Käufers, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen.
Die gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird, z.B. bei Abgabe von Beschaffenheits- oder Haftungsgarantien, nach dem Produkthaftungsgesetz, in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Käufers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

10.    Eigentumsvorbehalt

Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unserer sämtlichen, auch der künftig entstehenden Forderungen aus den Geschäftsverbindungen mit dem Käufer unser Eigentum. Das gilt auch dann, wenn der Kaufpreis über Teile der Warenlieferung bezahlt wird. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherheit für unsere Saldoforderung. Im Falle eines Insolvenzverfahrens ist der Käufer verpflichtet, die Ware vor Einleitung des Verfahrens jedem Dritten durch Beschriftung oder auf sonstige Weise als unser Eigentum kenntlich zu machen.
So lange eine Forderung unsererseits besteht, sind wir berechtigt, vom Käufer jederzeit Auskunft zu verlangen, welche unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware noch in seinem Besitz ist und wo sie sich befindet.
Wir sind ferner berechtigt, diese Ware jederzeit an der Stelle, an der sie sich befindet, zu besichtigen und zurückzuholen.
Der Käufer ist verpflichtet, uns von Zugriffen Dritter, insbesondere Pfändungen etc. auf schnellstem Wege Mitteilung zu machen. Der Käufer ist berechtigt, unsere Ware im gewöhnlichen Geschäftsverkehr, seinerseits ebenfalls nur unter Eigentumsvorbehalt, zu veräußern. Die Pfändung oder die Sicherheitsübereignung ist ausgeschlossen. Die Forderung des Käufers aus der Weiterlieferung wird bereits jetzt mit allen Nebenrechten an uns abgetreten, gleichgültig ob die Vorbehaltsware ohne oder nach Be- oder Verarbeitung geliefert wird, oder ob sie allein oder zusammen mit anderen Gegenständen geliefert wird. 
Der Käufer ist verpflichtet uns im Falle eines Weiterverkaufs Name und Anschrift des Käufers jederzeit auf Anforderung zu benennen. Die Forderungen aus vom Käufer zahlungshalber oder an Zahlung statt hereingenommener Wechsel werden bereits jetzt an uns abgetreten. Im Übrigen ist der Käufer verpflichtet, die Vorbehaltsware auf seine Kosten zu unseren Gunsten ausreichend gegen Feuer, Wasserschaden und Diebstahl zu versichern. Entstehende Versicherungsansprüche gelten in Höhe unserer Forderung als an uns abgetreten.

11.    Zahlungen

Zahlungen sind innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum rein netto zu leisten. Wir gewähren bei Zahlung innerhalb 10 Tagen nach Rechnungsdatum 2% Skonto.
Reparaturen sind sofort ohne Skontoabzug zu bezahlen.
Lieferungen bis EUR 50,-- erfolgen per Nachnahme. Wechsel, soweit sie in Zahlung genommen werden, können nur gegen Erstattung der Bank-, Diskont- und Einziehungsspesen angenommen werden. Für kundenspezifisch gefertigte Ware (z.B. Stempelung / Gravur / Stickerei / Einwebung) ist die Hälfte der Auftragssumme bei Auftragserteilung als Zahlung zu leisten. Insoweit ist unser Vertreter zur Entgegennahme von Zahlungen berechtigt.  Im Übrigen hat der Vertreter keine Inkassovollmacht und es gelten Zahlungen nur als geleistet, wenn sie direkt an uns erfolgen. Bei Zielüberschreitung werden Zinsen in Höhe von 4% über dem europäischen Leitzins, mindestens aber 8% berechnet.

12.    Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht

Erfüllungsort für alle vertraglichen Ansprüche ist Laichingen. Gerichtsstand für alle aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ergebenden Streitigkeiten ist Ulm/Do., wenn der Käufer Kaufmann ist.
Wir sind auch berechtigt am Geschäftssitz des Käufer zu klagen.
Auf diesen Vertrag ist ausschließlich das deutsche Recht anzuwenden.
Internationales Recht ist ausgeschlossen.

13.    Mündliche Nebenabreden

Mündliche Nebenabreden erlangen nur dann Wirksamkeit, wenn sie durch uns schriftlich bestätigt werden.

14.    Datenschutz

Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, daß seine personenbezogenen Daten, die im Rahmen des Vertragsverhältnisses erforderlich sind, unter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzesgespeichert werden.
Dasselbe gilt für Angebotsdaten.

15. Streitbeilegung

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie hier finden http://ec.europa.eu/consumers/odr/. Verbraucher haben die Möglichkeit, diese Plattform für die Beilegung ihrer Streitigkeiten zu nutzen.

  16Salvatorische Klausel

    Die etwaige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und des gesamten Vertrags.